Kontaktbeschränkungen
Inzidenzwerte unter 10
Keine Beschränkungen der Personenzahlen!
Die Pflicht zur Kontaktverfolgung und Maskentragepflicht bleibt bestehen.
Inzidenzwerte unter 50
Angehörige aus 3 Haushalten mit
max. 10 Personen Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu
Haushalt sind alle die unter derselben Meldeadresse wohnen.
Paare, die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt.
Genesene und Geimpfte (inkl. ihrer Kinder bis 14 Jahre)
zählen nicht dazu und können daher zusätzlich
hinzukommen. Das gilt nicht für Getestete!
 Inzidenzwerte unter 100
Angehörige aus 2 Haushalten mit
max. 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu.
Hat ein Haushalt mehr 
als 5 Personen (ohne
Kinder bis 14 Jahre) darf noch max. eine weitere
Person eines anderen Haushalts hinzukommen
Haushalt sind alle die unter derselben Meldeadresse wohnen.
Paare, die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt.
Genesene und Geimpfte (inkl. ihrer Kinder bis 14 Jahre)
zählen nicht dazu und können daher zusätzlich
hinzukommen. Das gilt nicht für Getestete!
Es besteht - wie bisher - weiterhin die Pflicht die Kontaktdaten der
Gäste zu erfassen, also Vor- und Nachname, Anschrift, Datum
und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer.
Die Erfassung kann analog (per Papier) oder digital erfolgen,
z.B. mit der luca App.!